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OLG Frankfurt, 05.06.2001 - 6 W 91/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilantrag; Fehlen der Passivlegitimation; Verzichtsurteil ; Kosten des Eilverfahrens; Sofortige Beschwerde
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93 § 99 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.03.2001 - 12 O 155/00
- OLG Frankfurt, 05.06.2001 - 6 W 91/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 26.01.1993 - 6 W 123/92
Kostenentscheidung bei sofortigem Klageverzicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2001 - 6 W 91/01
Soweit das Landgericht - wie hier - im Verzichtsurteil unter umgekehrt analoger Anwendung von § 93 ZPO dem Beklagten oder Antragsgegner die Kosten auferlegt hat, ist hiergegen in (ebenfalls analoger) Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (vgl. Senat NJW-RR 94, 62).Zwar hat der erkennende Senat in der Vergangenheit die umgekehrt analoge Anwendung von § 93 ZPO auf Fälle des sofortigen Klage- oder Antragsverzichts grundsätzlich für möglich gehalten (vgl. WRP 79, 799; WRP 82, 422; NJW-RR 94, 62).
- BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2001 - 6 W 91/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 95, 167, 169 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung) trifft den objektiv zu unrecht Abgemahnten selbst dann grundsätzlich keine Antwortpflicht, wenn aus der- Sicht des Abmahnenden der Anschein einer Verletzungshandlung des Abgemahnten bestand.